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Erdbestattung

Es ist ein Grab vorhanden

Hier muss zuerst geprüft werden, ob das Grab belegt werden kann. Normalerweise gelten Ruhefristen von 10-20 Jahren. In manchen Friedhöfen kann dies auch eine längere Zeitspanne sein.

Sofern der Verstorbene nicht selbst Besitzer der Grabstätte war (dies ist aus der Graburkunde ersichtlich), muss vor der Bestattung die schriftliche Zustimmung des Grabbesitzers eingeholt werden. Im allgemeinen genehmigen die Behörden jedoch nur die Beisetzungen von Familienangehörigen des Grabbesitzers.

War der Verstorbene selbst der Grabbesitzer, ist es unbedingt notwendig, das Grab baldmöglichst auf einen neuen Nutzungsberechtigten umzuschreiben. Die Reihenfolge des Anspruchs richtet sich nach der Erbfolge, sofern der verstorbene Grabbesitzer zu Lebzeiten keine andere schriftliche Verfügung getroffen hat.


Es ist kein Grab vorhanden

In diesem Fall kann ein Grab an dem Ort erworben werden, an dem der Verstorbene oder ein Familienangehöriger seinen ständigen Wohnsitz hatte bzw. hat.


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