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Bestattungsvorsorge
"Ich will alles geregelt haben. Erst dann bin ich beruhigt."
Diese Worte hören unsere Mitarbeiter oft. Viele Fragen werden gestellt.
Ganz persönliche, die das eigene Sterben und die Menschen betreffen,
deren Begleitung man sich erwünscht: Wem möchte ich etwas hinterlassen?
Welche Werte sollen mein Leben überdauern?
Eine Patienten- und Betreuungsverfügung kann ebenso hilfreich sein
wie ein Testament.
Aber auch Art und Umfang der Bestattung kann detailliert besprochen und
vertraglich festgehalten werden:
mit einem Bestattungsvorsorgevertrag bei Bestattungen >>FRIEDE<<.

Warum Bestattungsvorsorge?
Wenn sich die Bestattungskosten auch nur annähernd so entwickeln
wie die Lebenshaltungskosten, wird es in nur fünf Jahren wesentlich
aufwändiger sein, Bestattungsvorsorge zu treffen.
- Der Staat verweigert dem Bürger die bereits erworbenen Ansprüche
auf Sterbegeld. (Ansprüche auf Sterbegeld sind mit den Beiträgen
zur gesetzlichen Krankenversicherung bereits mit finanziert.)
- Bundesregierung entzieht sich erneut der sozialen Verantwortung. (Sterbegeld
ist seit den bismarckschen Sozialreformen immer fester Bestandteil einer
sozialen Absicherung gewesen.)
- Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben seit dem 01.01.2004
keinen Sterbegeldanspruch mehr. (Der Bürger muß alles aus
eigener Tasche bezahlen)
- Bestattungsvorsorgeverträge, die das gesetzliche Sterbegeld als
Bestandteil der Finanzierung beinhalten, müssen nachversichert
werden. (Andernfalls sind Nachforderungen an die Angehörigen unausweichlich.)

Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge
- Das vorsorgliche Gespräch:
Eine völlig unverbindliche und kostenlose Beratung, in der wir
Sie darüber informieren, was im Todesfall auf die Angehörigen
zukommt und welche Dinge schon vorab geregelt werden können.
- Der Abschied in allen Einzelheiten:
In einem umfassenden Gespräch legen wir mit Ihnen zusammen alle
Einzelheiten für eine Bestattung nach Ihren Vorstellungen fest.

Und was ist, wenn... ?
Sie haben schon daran gedacht, ihre Angehörigen finanziell für
den Fall der Fälle abzusichern? Damit haben Sie große Fürsorge
gezeigt.
Doch bedenken Sie:
Nur Geld, das in Verbindung mit einer Bestattungs-Vorsorgevereinbarung
festgelegt wurde, darf ausschließlich für die Bestattung verwendet
werden. Niemand darf diese festgelegte Summe für andere Zwecke benutzen.
Das ist die höchste Sicherheit für Sie, dass Ihre Bestattung
auch gemäss Ihren Wünschen durchgeführt und bezahlt wird.

Schlußabrechnung
Nach der Bestattung wird mit der im Vorsorgevertrag benannten Vertrauensperson
die Schlussabrechnung vorgenommen. Ein Überschuss wird dann an die
vom Erblasser vorgesehene Person ausbezahlt.

Info-Broschüre
Wir haben alle nützlichen Informationen rund um das Thema Bestattungsvorsorge
in unserer Broschüre
"Mein letzter Wille" zusammengefasst. Diese liegt kostenlos
in unseren Filialen für Sie bereit. Gerne schicken wir Ihnen unser
Informationsmaterial auch auf dem Postweg zu. Hierfür füllen
Sie einfach unser Kontaktformular
aus.
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